Planville Club Solar Challenge · Stand: Juli 2026

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion „Planville Club Solar Challenge" (nachfolgend „Aktion") ist die Planville GmbH, [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort] (nachfolgend „Planville").

2. Gegenstand der Aktion

Planville verlost unter allen zugelassenen teilnehmenden Sportvereinen eine Photovoltaikanlage einschließlich fachgerechter Installation auf dem Vereinsheim bzw. einem geeigneten Gebäude des Gewinnervereins. Der Gewinner wird durch eine öffentliche Online-Abstimmung ermittelt: Es gewinnt der Verein, der bis zum Ende des Aktionszeitraums die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.

3. Aktionszeitraum

Die Aktion läuft vom [Startdatum] bis zum [Enddatum] (nachfolgend „Aktionszeitraum"). Bewerbungen und Stimmabgaben sind nur innerhalb des Aktionszeitraums möglich. Planville behält sich vor, den Aktionszeitraum aus sachlichem Grund zu verlängern oder zu verkürzen; dies wird auf der Aktionswebsite bekannt gegeben.

4. Teilnahmeberechtigung

5. Bewerbung und Vereinsprofil

Die Bewerbung erfolgt über das Formular auf der Aktionswebsite. Nach Eingang prüft Planville die Bewerbung auf Vollständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen. Planville behält sich vor, Bewerbungen abzulehnen oder zu entfernen, die unvollständig oder unzutreffend sind, gegen diese Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen oder beleidigende, diskriminierende oder sonst unangemessene Inhalte enthalten. Mit der Bewerbung erklärt sich der Verein damit einverstanden, dass Vereinsname, Sportart, Stadt / Postleitzahl und die eingereichte Vereinsbeschreibung auf einem öffentlichen Vereinsprofil dargestellt werden.

6. Abstimmung

7. Gewinn und Gewinnabwicklung

8. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Aktion finden Sie in der Datenschutzerklärung.

9. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Planville behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bereits abgegebene Stimmen bleiben davon nach Möglichkeit unberührt.

10. Haftung

Planville haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnermittlung ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.