Planville Club Solar Challenge · Stand: Juli 2026
1. Veranstalter
Veranstalter der Aktion „Planville Club Solar Challenge" (nachfolgend „Aktion") ist die Planville GmbH, [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort] (nachfolgend „Planville").
2. Gegenstand der Aktion
Planville verlost unter allen zugelassenen teilnehmenden Sportvereinen eine Photovoltaikanlage einschließlich fachgerechter Installation auf dem Vereinsheim bzw. einem geeigneten Gebäude des Gewinnervereins. Der Gewinner wird durch eine öffentliche Online-Abstimmung ermittelt: Es gewinnt der Verein, der bis zum Ende des Aktionszeitraums die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
3. Aktionszeitraum
Die Aktion läuft vom [Startdatum] bis zum [Enddatum] (nachfolgend „Aktionszeitraum"). Bewerbungen und Stimmabgaben sind nur innerhalb des Aktionszeitraums möglich. Planville behält sich vor, den Aktionszeitraum aus sachlichem Grund zu verlängern oder zu verkürzen; dies wird auf der Aktionswebsite bekannt gegeben.
4. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Deutschland.
- Der Verein muss über ein eigenes Vereinsheim bzw. Gebäude verfügen oder die schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers zur Installation einer Photovoltaikanlage vorlegen können.
- Die Bewerbung darf nur durch eine hierzu berechtigte Person des Vereins (z. B. Vorstand) eingereicht werden.
- Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
- Mitarbeitende von Planville sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
5. Bewerbung und Vereinsprofil
Die Bewerbung erfolgt über das Formular auf der Aktionswebsite. Nach Eingang prüft Planville die Bewerbung auf Vollständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen. Planville behält sich vor, Bewerbungen abzulehnen oder zu entfernen, die unvollständig oder unzutreffend sind, gegen diese Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen oder beleidigende, diskriminierende oder sonst unangemessene Inhalte enthalten. Mit der Bewerbung erklärt sich der Verein damit einverstanden, dass Vereinsname, Sportart, Stadt / Postleitzahl und die eingereichte Vereinsbeschreibung auf einem öffentlichen Vereinsprofil dargestellt werden.
6. Abstimmung
- Jede natürliche Person kann pro Verein eine Stimme abgeben.
- Die Stimmabgabe ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.
- Manipulationen der Abstimmung (z. B. durch automatisierte Stimmabgaben, Bots, Skripte oder sonstige technische Eingriffe) sind untersagt und führen zum Ausschluss des begünstigten Vereins bzw. zur Streichung der betroffenen Stimmen.
7. Gewinn und Gewinnabwicklung
- Der Gewinn umfasst die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage durch Planville bzw. von Planville beauftragte Fachpartner. Umfang und Dimensionierung der Anlage richten sich nach der technischen Eignung des Gebäudes und werden nach einer Vor-Ort-Prüfung festgelegt.
- Voraussetzung für die Umsetzung ist, dass das Gebäude technisch, statisch und rechtlich für die Installation geeignet ist. Ist das Gebäude des erstplatzierten Vereins nicht geeignet und kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, rückt der nächstplatzierte Verein nach.
- Eine Barauszahlung, Übertragung auf Dritte oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
- Der Gewinnerverein wird nach Ende des Aktionszeitraums über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Meldet sich der Verein nicht innerhalb von 14 Tagen, behält sich Planville vor, den nächstplatzierten Verein auszuwählen.
8. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Aktion finden Sie in der Datenschutzerklärung.
9. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Planville behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu ändern, auszusetzen oder zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bereits abgegebene Stimmen bleiben davon nach Möglichkeit unberührt.
10. Haftung
Planville haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnermittlung ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.